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JDAV Jugendkursprogramm

Teilnahme- und Stornobedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Angeboten des Jugendkursprogramms des Bundesverbandes der Jugend des Deutschen Alpenvereins in München.
Stand: 01.07.2024
Alle Buchungen werden in der Bundesgeschäftsstelle des DAV, Ressort Jugend in München abgewickelt. Anfragen, Anmeldungen und Rücktritte bitte an:

Jugend des Deutschen Alpenvereins
Anni-Albers-Str. 7
80807 München
jdav@alpenverein.de
Tel.: 089/140 03 - 77

1. Kursplatzreservierung und Anmeldung
An den Angeboten des JDAV Jugendkursprogramms können alle Kinder und Jugendlichen zwischen acht und 26 Jahren teilnehmen, unabhängig von einer Mitgliedschaft in der Sektion.

Die Reservierung der Kursplätze ist online möglich unter https://kurse.jdav.de. Die aktuelle Kursbelegung ist dort ebenfalls einzusehen.
Nach Eingang der Online-Reservierung erhält der*die Teilnehmer*in per E-Mail eine Bestätigung oder - wenn der Kurs ausgebucht ist - eine Information über einen Platz auf der Warteliste.
Alternativ ist die Reservierung per E-Mail oder per Post möglich. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Achtung: In der Zeitspanne zwischen Eingang und Bearbeitung der E-Mail/Post haben erfolgte Online-Reservierungen Vorrang. Es werden keine Kursplätze für Reservierungen per Mail oder Post zurückgehalten. Die Reservierung wird auch hier schriftlich bestätigt.

Die Reservierung wird bis zu zwei Wochen nach dem Eingangsdatum aufrecht erhalten. Innerhalb dieser Frist muss eine schriftliche Anmeldung erfolgen. Liegt uns nach spätestens zwei Wochen keine vollständige schriftliche Anmeldung vor, so verfällt die Reservierung ohne vorherige Information.

2. Teilnahmevoraussetzungen
Mit der Anmeldung zu einem Kurs bestätigt der*die Teilnehmer*in verbindlich, dass er*sie die auf dem Onlineportal der JDAV (https://kurse.jdav.de) angegebenen Voraussetzungen erfüllt und sich des Risikos von Berg- und Klettersport bewusst ist. Erfüllt eine teilnehmende Person die Teilnahmevoraussetzungen nicht, kann die Kursleitung die Person vom Kurs ausschließen. Die Abreise vom Kursort ist in diesem Fall keine Kursleistung und erfolgt auf Verantwortung und Kosten der betreffenden Person bzw. seiner Erziehungsberechtigten.

Allergien, Krankheiten und weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen müssen der JDAV bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Grundsätzlich ist eine Teilnahme auch mit gesundheitlicher Einschränkung möglich. Eine vorherige Absprache mit der JDAV bzw. der Kursleitung ist notwendig, da sonst die Teilnahme nicht garantiert werden kann. Mindestalter und Höchstalter sind bei jedem Kurs angegeben. Ausnahmen davon sind im Einzelfall nach individueller Absprache mit dem Ressort Jugend möglich. 

 

3. Kurskosten und Zahlungsweise
Die regulären Preise sind Mitgliederpreise. Als Nichtmitglied ist eine Gebühr von 25,- € zusätzlich zu den Kurskosten zu zahlen.
Auf der Anmeldung ist die Sektion und die Mitgliedsnummer anzugeben, um den Mitgliederpreis zu erhalten.
Bei Neueintritt in den DAV ist der JDAV Sektion und Mitgliedsnummer bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn mitzuteilen. Ansonsten wird der Preis für Nichtmitglieder berechnet.

Eine Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche kostet in der Regel nicht mehr als die 25,- € Zuzahlung für Nichtmitglieder.

Die Preisstufe Frühbucher" gilt bei schriftlicher Anmeldung bis drei Monate vor Kursbeginn.

Die Leistungen beziehen sich nur auf die in der jeweiligen Kursausschreibung enthaltenen Angaben. Darüberhinausgehende Kosten für Liftfahrten, zusätzliche Getränke etc. gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen. Verzichtet eine Person auf Leistungen wie z.B. die Verpflegung, wird keine Kostenreduzierung gewährt. Die Anreise zum Treffpunkt erfolgt selbständig und auf eigene Kosten.

Ca. drei Wochen vor Kursbeginn wird die Rechnung per Post zugestellt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat vor, wird zu dieser Zeit der Teilnahmebetrag vom angegebenen Konto in der entsprechenden Höhe abgebucht. Bankgebühren aufgrund fehlerhaft angegebener Kontodaten gehen zu Lasten des*der Teilnehmer*in. Liegt keine Abbuchungsermächtigung vor, sind die Kursgebühren nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Wird die Kursgebühr bis zum Kursbeginn nicht bezahlt oder gibt es sonstige Zahlungsausstände der teilnehmenden Person beim DAV, kann die Kursteilnahme verweigert werden.


4. Rücktritt vom Kurs
Ein Kursrücktritt muss schriftlich erfolgen. Falls die Teilnahme am gebuchten Kurs nicht möglich ist, ist die Absage schnellstmöglich an jdav(at)alpenverein.de bekanntzugeben.

Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € berechnet.
Bei einem Rücktritt zwischen 29 und 8 Tagen vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr in Rechnung gestellt.
Erfolgt ein Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn oder kürzer wird der volle Kursbetrag fällig. Dies gilt ebenso, wenn der*die Teilnehmende nicht zum Kurs erscheint.

Bei vorzeitiger Abreise werden keine anteiligen Kosten erstattet. Das gilt auch, wenn die Person die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt und deshalb von Kurs ausgeschlossen wird.

Wir empfehlen ausdrücklich eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.

5. Umbuchungen
Falls die Teilnahme am bereits gebuchten Kurs auf einen anderen noch verfügbaren Kurs umgebucht werden soll, wird bei einer Umbuchung bis 8 Tage vor Kursbeginn eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- berechnet. Umbuchungen ab 7 Tage vor Kursbeginn sind nicht mehr möglich.

6. Absage bzw. Verlegung durch die JDAV
Die JDAV behält sich vor, Kurse wegen zu geringer Teilnehmer*innenzahl bis 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen bzw. bei Kursleiter*innen-Ausfall, Absage der Unterkunft oder höherer Gewalt (z.B. große Lawinengefahr, Unwetter) kurzfristig abzusagen, abzubrechen oder zu verlegen.

Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann. Im Falle von höherer Gewalt können Schadensersatzansprüche der Kursteilnehmer*innen gegen die JDAV nicht geltend gemacht werden.

Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der angegebenen Ausbildungsinhalte. Gegebenenfalls müssen Inhalte an die aktuellen Verhältnisse im (alpinen) Gelände angepasst werden. Auch in diesem Fall können keine Schadensersatzansprüche der Kursteilnehmer*innen gegen die JDAV geltend gemacht werden.

Bei Absage durch die JDAV entsteht kein Anspruch auf einen Platz in einem anderen Kurs. Bereits in Rechnung gestellte Kursgebühren werden gutgeschrieben. Es erfolgt kein Einzug der Teilnahmegebühr. Kosten für bereits gekaufte/gebuchte Fahrkarten werden nicht erstattet.

7. Versicherung
Alle Kursteilnehmer*innen sind für die Kursdauer unfallversichert.

DAV-Mitglieder sind über den Alpinen Sicherheits-Service (ASS) zusätzlich versichert. Detaillierte Infos unter: https://www.alpenverein.de/verband/services/versicherungen-im-dav. Nichtmitgliedern empfehlen wir, sich um einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst zu kümmern.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind Personen, die dauerhaft pflegebedürftig sind, nicht in einer Gruppen-Unfall-Versicherung versicherbar. Da wir als Veranstalter nicht überprüfen können, ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, empfehlen wir ggf. selbst eine entsprechende Unfallversicherung abzuschließen.
Der DAV haftet bei Veranstaltungen des Jugendkursprogramms im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Personen- und Sachschäden, wenn sie auf Verschulden des Veranstalters oder einer mit der Leitung betrauten Person zurückzuführen sind. Eine Haftung des Veranstalters für Vermögensschaden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 
Ansonsten erfolgt die Teilnahme am Jugendkursprogramm auf eigene Gefahr.

8. Verpflegung

Die Kursverpflegung erfolgt aus Klimaschutzgründen vegetarisch. Bei spezifischen Ernährungsgewohnheiten oder Unverträglichkeiten (glutenfrei, laktosefrei, vegan) muss vorher mit dem Ressort Jugend abgeklärt werden, inwiefern eine Verpflegung möglich ist oder ob diese selbst mitgebracht bzw. auf eigene Kosten besorgt werden muss.

Jugend des Deutschen Alpenvereins, Anni-Albers-Straße 7, 80807 München, jdav@alpenverein.de